Der Prozess gegen die sogenannte Gruppe der „Sächsischen Separatisten“ hat am Oberlandesgericht (OLG) Dresden begonnen, wobei acht Männer wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor Gericht stehen. Die Angeklagten, im Alter zwischen 22 und 26 Jahren, sollen eine völkische und rassistische Ideologie verfolgt und die NS-Zeit verherrlicht haben.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern vor, sich auf einen „Tag X“ und einen Systemumsturz vorbereitet zu haben. Dies umfasste militärische Trainings, etwa im Häuserkampf, und die Beschaffung von militärischer Ausrüstung. Ihr Ziel soll es gewesen sein, nach einem möglichen Kollaps Deutschlands mit Waffengewalt ein möglichst großes Gebiet zu erobern und dieses von „missliebigen Menschen“ zu „säubern“. Die Gruppe, die sich selbst „Sächsische Separatisten“ nannte und die Abkürzung „SS“ verwendete, soll im Februar 2020 auf Initiative von Jörg S. gegründet worden sein und insgesamt etwa 20 Mitglieder umfasst haben.
Die Ermittlungen wurden Anfang 2024 durch einen Tipp des US-amerikanischen FBI an das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgelöst. Im November 2024 wurden die acht nun Angeklagten – Kurt H., Karl K., Kevin M., Hans-Georg P., Kevin R., Jörg S., Jörn S. und Norman T. – bei Razzien an mehreren Orten in Sachsen sowie in Zgorzelec festgenommen. Auch in Österreich gab es Durchsuchungen. Einem der Angeklagten, Kurt Hättasch, wird zusätzlich versuchter Mord vorgeworfen, da der Zugriff bei seiner Festnahme „total aus dem Ruder lief“.
Der Prozess begann chaotisch mit einem Antrag eines Anwalts auf Ausschluss der Öffentlichkeit, der jedoch abgelehnt wurde. Der Gerichtssaal im Hammerweg 26 in Dresden ist stark gesichert; Journalisten müssen strenge Sicherheitskontrollen durchlaufen. Insgesamt sind 67 oder 68 Verhandlungstermine angesetzt. Die Angeklagten werden von 19 Verteidigern vertreten, darunter bekannte Szenanwälte wie Martin Kohlmann und Peter Richter.