Bundesbehörden und -ministerien haben im Auftrag der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2024 mehr als 2500 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Einzelpersonen vom Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen lassen. Dies geschah, wenn diese öffentliche Fördermittel beantragten.
Insgesamt wurden 1250 NGOs und 1296 Einzelpersonen nach dem sogenannten „Haber-Verfahren“ überprüft. Bei diesem Verfahren können Bundesministerien und -behörden beim Verfassungsschutz anfragen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ über Antragsteller vorliegen, ohne dass ein konkreter Verdacht bestehen muss. Die Betroffenen werden über diese Überprüfung nicht informiert.
In 210 Fällen meldete der Verfassungsschutz solche Erkenntnisse, woraufhin das Bundesinnenministerium empfahl, eine Förderung abzulehnen. Dieses Verfahren existiert in Grundzügen seit 2004. Die i... zum Weiterlesen App herunterladen
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