Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat bestätigt, dass die Universitätsklinik Freiburg Schadensersatz zahlen muss, nachdem eine damals 16-jährige Patientin im Jahr 2014 aufgrund eines Behandlungsfehlers starb. Die Patientin wurde in der Notaufnahme und auf der Intensivstation trotz eindeutiger Symptome einer Blutvergiftung unzureichend versorgt, was zu einer verspäteten Gabe von lebenswichtigen Medikamenten und Flüssigkeit führte.
Dies führte dazu, dass sie auf der Intensivstation reanimiert werden musste und einen Hirnschaden erlitt. Nach jahrelanger Pflege zu Hause verstarb die junge Frau im Jahr 2023.
Die genaue Schadensersatzsumme, die in die Millionen gehen dürfte, muss noch ermittelt werden.