12. November 2025 20:28
Bestimmte Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten nach einer Einigung in der Bundesregierung kein Bürgergeld mehr. Dies betrifft Personen, die nach dem 1. April 2024 eingereist sind oder noch einreisen werden. Stattdessen sollen sie nur noch niedrigere Asylbewerberleistungen erhalten.
Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas kritisierte diese Neuregelung offen, da sie die Integration erschwere und dem Erfolg auf dem Arbeitsmarkt entgegenstehe. Sie bedauere insbesondere den Wegfall des Rechtsanspruchs auf bestimmte Förderungen, da der "Jobturbo"-Ansatz zur schnelleren Arbeitsvermittlung sehr erfolgreich sei.
Die Neuregelung ist Teil des Koalitionsvertrags und wurde auf Drängen der Union initiiert, die Einsparungen erwartet hatte. Laut einem Referentenentwurf des Arbeitsministeriums sind die finanziellen Einsparungen jedoch praktisch nicht vorhanden, da geringere Ausgaben bei den Leistungen durch höhere Ausgaben an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Kritiker bemängeln, dass die Hürden für den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen steigen, was die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt erschwert. Auch die Bundesagentur für Arbeit sieht in der Maßnahme keinen arbeitsmarktlichen Sinn und bezeichnet sie als fiskalisches Nullsummenspiel, obwohl sie das Gerechtigkeitsempfinden nachvollziehen kann. Trotz der Kritik soll der Kabinettsbeschluss über den Gesetzentwurf in der kommenden Woche erfolgen. Der sofortige Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Beratungsleistungen und Stellenangebote bleiben für ukrainische Geflüchtete weiterhin bestehen.