In Hamburg gilt rund um die Binnenalster und den Rathausmarkt an Silvester erneut ein Feuerwerksverbot. Dieses Verbot gilt vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis Neujahr, 1 Uhr, und soll Besucher, Passanten und Einsatzkräfte schützen. Während dieser Zeit ist das Mitführen, Abbrennen oder Verwenden von Feuerwerkskörpern untersagt, lediglich Kleinstfeuerwerk wie Knallererbsen und Wunderkerzen ist erlaubt.
Die Polizei begründet das Verbot mit Sicherheitsrisiken, da es in den Vorjahren vermehrt zu unsachgemäßem Zünden und gezielten Würfen von Pyrotechnik auf Besucher und Einsatzkräfte kam, was zu Verletzungen führte. Die Gefahr steigt insbesondere in dicht gedrängten Menschenmengen.
Zusätzlich zum Verbot in diesen zentralen Bereichen gibt es weitere Einschränkungen: Feuerwerk ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie bei brandgefährdeten Gebäuden wie Reetdachhäusern oder Tankstellen verboten. Auch in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten darf kein Feuerwerk gezündet werden. Diese Regeln basieren auf der Sprengstoffverordnung und dienen der Sicherheit und dem Brandschutz. Das Thema Feuerwerksverbot sorgt in Hamburg regelmäßig für Diskussionen, wobei Meinungen zwischen Sicherheitsbedenken, Tierschutz und Tradition auseinandergehen.