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Böllerverbot! Hier ist Feuerwerk in Hamburg nicht erlaubt

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moin.de
vor 6 Stunden
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In Hamburg gilt rund um die Binnenalster und den Rathausmarkt an Silvester erneut ein Feuerwerksverbot. Dieses Verbot gilt vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis Neujahr, 1 Uhr, und soll Besucher, Passanten und Einsatzkräfte schützen. Während dieser Zeit ist das Mitführen, Abbrennen oder Verwenden von Feuerwerkskörpern untersagt, lediglich Kleinstfeuerwerk wie Knallererbsen und Wunderkerzen ist erlaubt.

Böllerverbot! Hier ist Feuerwerk in Hamburg nicht erlaubt - 
                    1. Resim

Die Polizei begründet das Verbot mit Sicherheitsrisiken, da es in den Vorjahren vermehrt zu unsachgemäßem Zünden und gezielten Würfen von Pyrotechnik auf Besucher und Einsatzkräfte kam, was zu Verletzungen führte. Die Gefahr steigt insbesondere in dicht gedrängten Menschenmengen.

Zusätzlich zum Verbot in diesen zentralen Bereichen gibt es weitere Einschränkungen: Feuerwerk ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie bei brandgefährdeten Gebäuden wie Reetdachhäusern oder Tankstellen verboten. Auch in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten darf kein Feuerwerk gezündet werden. Diese Regeln basieren auf der Sprengstoffverordnung und dienen der Sicherheit und dem Brandschutz. Das Thema Feuerwerksverbot sorgt in Hamburg regelmäßig für Diskussionen, wobei Meinungen zwischen Sicherheitsbedenken, Tierschutz und Tradition auseinandergehen.

Warum gibt es in Hamburg ein Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und den Rathausmarkt?
Das Feuerwerksverbot gilt, um Besucher, Passanten und Einsatzkräfte zu schützen. In den Vorjahren kam es in diesen Bereichen zu gefährlichen Situationen durch unsachgemäßes Zünden und gezielte Würfe von Pyrotechnik, was zu Verletzungen führte.
Welches Feuerwerk ist in den verbotenen Zonen an Silvester in Hamburg dennoch erlaubt?
Lediglich Kleinstfeuerwerk wie Knallererbsen und Wunderkerzen ist an Silvester in Hamburg erlaubt, während das Abbrennen größerer Feuerwerkskörper untersagt ist.
Wo darf in Hamburg generell kein Feuerwerk abgebrannt werden?
Feuerwerk ist in Hamburg generell in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie bei besonders brandgefährdeten Gebäuden wie Reetdachhäusern oder Tankstellen verboten. Ebenso ist die Nutzung in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten untersagt.