Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat klargestellt, dass politisch oder religiös verfolgte Migranten in Deutschland dauerhaften Schutz erhalten und nicht abgeschoben werden. Er betonte jedoch, dass für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge, die nur vorübergehend Zuflucht gesucht haben, eine Rückkehrpflicht nach Ende des Krieges bestehe.
Merz plant, mit dem syrischen Präsidenten Möglichkeiten zu erörtern, wie syrische Staatsbürger nach Kriegsende zum Wiederaufbau ihres Landes motiviert werden können, da sie dort dringend benötigt würden. Er äußerte sich auch zur Situation gut integrierter Ausländer und schlug vor, dass Ärzte, Fachkräfte und Personen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, eine langfristige Bleibeperspektive in Deutschland erhalten sollten.
Die Debatte innerhalb der Union war zuletzt entbrannt, nachdem Außenminister Johann Wadephul (CDU) die Rückführungen nach Syrien als derzeit nur sehr eingeschränkt möglich bezeichnet hatte. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hob hervor, dass eine gute Integration die Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht sei und wer sich nicht integriere oder in sein Herkunftsland reise, mit der Rückkehr nach Syrien rechnen müsse.