Tchibo hat zum Weihnachtsgeschäft eine goldene Uhr im Angebot, die an einen früheren Rechtsstreit mit Rolex erinnert. In den 1980er Jahren verkaufte Tchibo eine Uhr namens "Royal Calendar", die dem Rolex-Modell "Datejust" stark ähnelte und schließlich vor Gericht als Plagiat eingestuft wurde.
Dieser Rechtsstreit kostete Tchibo rund eine Million Euro. Die "Royal Calendar"-Uhren sind immer noch im Umlauf und tauchen auf Online-Plattformen wie eBay auf.
Dies wirft die Frage auf, ob der Besitz und Verkauf dieser Uhren strafbar ist. Grundsätzlich ist der Verkauf von Plagiaten strafbar, aber der Besitz für den Eigenbedarf ist in der Regel nicht strafbar.
Ein Fachanwalt für Urheber- und Markenrecht erklärt, dass der Verkauf von Nachahmungen eine Markenrechtsverletzung darstellt und sogar zu Freiheitsstrafen führen kann. Entscheidend ist, ob der Verkauf gewerbsmäßig erfolgt.
Wer gewerbsmäßig handelt, beispielsweise über einen eigenen eBay-Shop, sollte vorsichtig sein und rechtlichen Rat einholen. Ein einmaliger Verkauf von gebrauchten Artikeln aus dem Privatbesitz ist eher unbedenklich.
Markenrechtsexperten raten jedoch generell davon ab, Plagiate auf Verkaufsplattformen anzubieten. Obwohl der Bundesgerichtshof damals hauptsächlich wegen Sittenwidrigkeit im Wettbewerb gegen Tchibo entschied, da der Geschmacksmusterschutz abgelaufen war, gilt die "Royal Calendar" weiterhin als Plagiat.