Bei einem Auftritt in der Talkshow von Markus Lanz sorgte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) für einen Eklat, indem er sich für die Regulierung, Zensur und im Extremfall sogar ein Verbot von sozialen Medien aussprach. Auf die direkte Frage des Moderators, ob man dies tun müsse, antwortete Günther mit einem klaren „Ja“. Seine Aussagen lösten eine breite Debatte über das Verständnis von Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland aus.
Günther bezeichnete insbesondere das Online-Portal Nius als „faktenfrei“ und als „Feind der Demokratie“, und forderte ein „Aufwachen“ der Gesellschaft gegenüber solchen Portalen, die er als Gegner der Demokratie ansieht. Er argumentierte, dass die AfD, die er als extremistische Partei einstuft, nur im Konsens der demokratischen Parteien „kleinzukriegen“ sei und dass ein solcher „Burgfrieden“ über parteipolitische Differenzen hinweg notwendig sei, um ein positives Bild von Deutschland zu zeichnen.
Diese Äußerungen stießen auf scharfe Kritik. Kommentatoren und Juristen betonten, dass Pressefreiheit ein Wesenselement des freiheitlichen Staates sei und nicht an „Qualitätskriterien“ oder die Genehmigung durch die öffentliche Gewalt geknüpft werden dürfe. Sie verwiesen auf Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes sowie auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die den Begriff der Presse weit und formal definieren und eine Bewertung des Druckerzeugnisses als Kriterium für die Berufung auf die Pressefreiheit ablehnen. Die Kritik hob hervor, dass Günthers Forderungen die Meinungs- und Pressefreiheit, konstituierende Elemente der Demokratie, aushöhlen könnten. Die Reaktionen reichten von der Feststellung, dass Journalisten in früheren Zeiten empört Einspruch erhoben hätten, bis zur Anschuldigung einer „Orwell'schen Verdrehung der Begriffe“, bei der ein Verteidiger der Demokratie deren Grundlagen untergrabe.