Unionsfraktionschef Jens Spahn fordert die Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches, der Politiker vor Beleidigungen schützen soll. Er argumentiert, dass dieser Paragraf nicht den beabsichtigten Zweck erfüllt, nämlich Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen. Stattdessen sei der Eindruck entstanden, dass sich "die 'Mächtigen' ein Sonderrecht geschaffen" hätten, was dem ursprünglichen Ziel widerspreche.
Der Paragraf 188, der ursprünglich auf eine Verordnung aus dem Jahr 1931 zurückgeht und 1951 ins Strafgesetzbuch eingefügt wurde, stellt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen "Personen des politischen Lebens" unter Strafe. Die Ausweitung auf Fälle der Beleidigung erfolgte erst im Jahr 2021 im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Spahn betont jedoch, dass es bereits allgemeine Tatbestände für Beleidigung (§ 185 StGB) gebe, die für alle Bürger gelten.
Zuletzt hatte insbesondere die AfD die Streichung des Paragrafen 188 gefordert, mit der Begründung, es dürfe "kein Maulkorb für kritische Bürger" geben. Die Union warf der AfD daraufhin eine "scheinheilige Doppelmoral" vor, da die AfD-Vorsitzende Alice Weidel selbst Anzeigen wegen Verstößen gegen Paragraf 188 gestellt habe.