Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben und damit die Rechte kirchlicher Arbeitgeber gestärkt. Zuvor war die Diakonie dazu verurteilt worden, einer Bewerberin eine Entschädigung zu zahlen, da sie diese aus religiösen Gründen nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen hatte, weil die Bewerberin aus der Kirche ausgetreten war.
Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal eine Kirchenmitgliedschaft verlangen dürfen und dies nur zulässig sei, wenn die Tätigkeit dies objektiv erfordert, das Selbstbestimmungsrecht der Diakonie verletzte.
Das Bundesverfassungsgericht legte dar, dass je größer die Bedeutung einer Stelle für die religiöse Identität einer Religionsgemeinschaft ist, desto mehr Gewicht der Wunsch der Kirche nach Mitgliedschaft bei der Besetzung hat. Umgekehrt muss bei geringerer Bedeutung der Stelle und geringerer Relevanz für die Außendarstellung der Schutz vor Diskriminierung stärker greifen.
Politiker wie der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Thomas Rachel, und der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion, Bodo Ramelow, begrüßten die Entscheidung als wichtige Klarstellung, die die besondere Rolle der Kirchen in Deutschland anerkenne. Vertreter katholischer Organisationen wie... zum Weiterlesen App herunterladen
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