Das Landgericht Halle hat die überhöhten Preise für den Einbau von Smart Metern bei dem Netzbetreiber Mitnetz Strom als unwirksam erklärt. Das Unternehmen hatte im Januar 2025 für Haushalte mit einem Jahresverbrauch unter 3.000 Kilowattstunden 883,86 Euro verlangt. Laut Gesetz war zu diesem Zeitpunkt ein Preis von bis zu 30 Euro für den freiwilligen Einbau als angemessen erachtet worden.
Am 21. August 2025 entschied das Landgericht Halle, dass die geforderten 884 Euro ein Vielfaches zu hoch waren. Dies wurde durch die Tatsache untermauert, dass Mitnetz Strom wenige Wochen später die Preise auf 99,50 Euro senkte, was genau innerhalb der neuen gesetzlichen Obergrenze von 100 Euro liegt, die seit Februar 2025 gilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Unternehmen Berufung eingelegt hat.
Das Urteil wird als klares Signal an die Branche gesehen, die Kosten für den Einbau von Smart Metern angemessen zu gestalten. E... zum Weiterlesen App herunterladen
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