Microsoft Teams plant ein Update im Januar, das die WLAN-Anmeldung von Mitarbeitern nutzen soll, um deren Aufenthaltsort zu erkennen. Diese Funktion wird von Microsoft als "Komfortfunktion" bezeichnet, wird aber von Datenschutzexperten kritisch gesehen und als rechtlich heikel eingestuft.
Datenschutzexperten wie Niko Härting betonen, dass solche Überwachungsmaßnahmen stark in Persönlichkeitsrechte eingreifen können und nur durch gewichtige Zwecke gerechtfertigt sind, wie beispielsweise bei Diebstahl oder der Disposition von Fahrzeugen. Eine anlasslose, permanente Kontrolle ist in den meisten Fällen unzulässig.
Die von Microsoft angeführte Begründung der "mehr Transparenz im hybriden Arbeiten" reicht Härting zufolge nicht aus, da ein einfaches Einloggen bereits ausreichen würde, um zu wissen, wer am Rechner sitzt. Arbeitgeber müssten solidere Begründungen finden, um die Erfassung von Aufenthaltsorten zu rechtfertigen, beispielsweise die Bedingung für Homeoffice, deren Freiwilligkeit jedoch umstritten ist.
Obwohl die Erfassung von Mitarbeiterdaten im Arbeitsverhältnis komplex und rechtlich umstritten ist, fehlen klare gesetzliche Regelungen. Beschäftigte, die von unrechtmäßiger oder heimlicher Überwachung betroffen sind, sollten sich an den Betriebsrat, die Datenschutzbehörde oder einen Arbeitsrechtsanwalt wenden. Unternehmen sollten solche Maßnahmen gründlich juristisch prüfen lassen, da Verstöße gravierende Folgen haben können.