Das Bundesverfassungsgericht prüft in Karlsruhe ein Urteil aus Erfurt, das besagt, dass kirchliche Vereine Religion nicht pauschal zur Einstellungsvoraussetzung machen dürfen. Es geht um die Frage, ob konfessionslose Menschen bei kirchlichen Arbeitgebern diskriminiert werden dürfen.
Im Kern des Falls steht die Klage einer konfessionslosen Sozialpädagogin aus Berlin. Sie bewarb sich 2012 auf eine Stelle bei der Diakonie, die in der Ausschreibung die Zugehörigkeit zu einer protestantischen Kirche verlangte. Da sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, sah sie sich diskriminiert und klagte auf Entschädigung.
Das Bundesarbeitsgericht gab ihr 2018 Recht und verurteilte die Diakonie zur Zahlung einer Entschädigung. Es entschied, dass eine Religionszugehörigkeit nur dann Einstellungskriterium sein darf, wenn sie für die konkrete Tätigkeit objektiv geboten ist. Dieses Urteil folgte einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der die Vereinbarkeit der kirchlichen Praxis mit der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie prüfen sollte.
Die evangelische Kirche und die Diakonie hoffen nun vom Bundesverfassungsgericht eine Klärung der Religionsfreiheit im Grundgesetz. Sie argumen... zum Weiterlesen App herunterladen
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