Die Bundesregierung hebt ab dem 24. November ihre Beschränkungen für Rüstungsexporte nach Israel wieder auf und kehrt zur Einzelfallprüfung zurück.
Diese Entscheidung knüpft an den Waffenstillstand vom 10. Oktober an und soll auch das Vorgehen Israels im Westjordanland berücksichtigen.
Deutschland bekräftigt sein Engagement für einen dauerhaften Frieden, der Israelis und Palästinensern ein Leben in Würde ermöglicht, und unterstützt die humanitäre Versorgung und den Wiederaufbau in Gaza. Ursprünglich hatte Deutschland am 8.
August, unter anderem aufgrund des harten militärischen Vorgehens Israels im Gazastreifen, die Genehmigung von Rüstungsexporten, die dort eingesetzt werden könnten, bis auf Weiteres eingestellt. Bundeskanzler Scholz hatte zuvor Israels Recht auf Selbstverteidigung gegen Terror betont, aber die Effektivität der militärischen Ziele im Gazastreifen in Frage gestellt.
Die Aufhebung der Beschränkungen wurde auch als Reaktion auf innenpolitischen Druck, insbesondere von der SPD, interpretiert. Die deutsche Rüstungsexportpolitik verfolgt traditionell eine Matrix aus sicherheitspolitischem Einfluss, Stabilitätsexport, Schutz der heimischen Industrie und Förderung europäischer Kooperation.
Kritiker bezweifeln jedoch, dass diese Exporte die selbst gesteckten Ziele effektiv erreichen. Für Unternehmen wie Renk, das Getriebe für israelische Kampfpanzer herstellt, bedeutet die Unsicherheit auch Überlegungen, die Produktion ins Ausland zu verlagern, und sie wünschen sich klarere politische Vorgaben.
Die rechtlichen Grundlagen für Rüstungsexporte in Deutschland sind komplex und ermöglichen Flexibilität. Grundgesetzartikel 26 Abs.
2, das Außenwirtschaftsgesetz, EU-Richtlinien und ein Grundsatzpapier von 2019 bilden den Rahmen. Exporte in EU- und NATO-Staaten sind grundsätzlich genehmigt, bei Drittstaaten ist es umgekehrt.
Genehmigungen werden verweigert, wenn Waffen für interne Repression oder systematische Menschenrechtsverletzungen verwendet werden könnten, oder wenn ein Land in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt ist. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn die Exporte im deutschen außen- und sicherheitspolitischen Interesse liegen.