Ab Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten als Teil der regulären Rente behandelt. Dies kann dazu führen, dass Millionen von Rentnern finanzielle Nachteile erleiden, da der Zuschlag bei der Berechnung anderer Leistungen, wie der Witwen- oder Witwerrente, berücksichtigt wird.
Durch die neue Regelung könnten viele Rentner die geltenden Freigrenzen überschreiten. Dies hat zur Folge, dass ihre Hinterbliebenenrente gekürzt wird. Besonders stark betroffen sind jene, deren Bezüge bisher knapp unterhalb der Grenze lagen. Etwa drei Millionen Rentner könnten von dieser Kombination aus Zuschlagsberechtigung und Hinterbliebenenrente betroffen sein.
Zusätzlich drohen durch die Einrechnung des Zuschlags steuerliche Konsequenzen. Der steuerpflichtige Bruttorentenbetrag steigt, was dazu führen kann, dass Rentner erstmals Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zahlen müssen oder in eine höhere Steuerprogression rutschen. Dies reduziert die Nettorente und stellt eine Doppelbelastung dar, da Renteneinkünfte grundsätzlich steuerpflichtig sind. Rentner mit einer solchen doppelten Konstell... zum Weiterlesen App herunterladen
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