News Image

US-Justizministerium: Gelöschtes Trump-Foto wieder in Epstein-Akten

Author Image
tagesschau
vor 5 Stunden
YoyoFeed Zusammengefasst

Das US-Justizministerium hat ein Foto von US-Präsident Donald Trump erneut in die veröffentlichten Akten zum Fall von Jeffrey Epstein aufgenommen. Das Foto war zuvor gelöscht worden, um es auf mögliche Darstellungen von bisher unbekannten mutmaßlichen Opfern Epsteins zu überprüfen. Nach der Prüfung stellte das Ministerium fest, dass keine Beweise dafür vorlagen, dass auf dem Bild Opfer Epsteins zu sehen seien. Daher wurde das Foto ohne Änderungen oder Schwärzungen wieder veröffentlicht.

US-Justizministerium: Gelöschtes Trump-Foto wieder in Epstein-Akten - 
                    1. Resim

Der stellvertretende Justizminister Todd Blanche erklärte zuvor, die Entfernung des Fotos habe Bedenken hinsichtlich der abgebildeten Frauen gegolten und "nichts mit Präsident Trump zu tun" gehabt. Das betreffende Foto zeigt einen Schreibtisch mit einer offenen Schublade, in der sich ein Bild von Trump mit mehreren Frauen befindet. Tausende von Dokumenten im Zusammenhang mit Epstein, der 2019 im Gefängnis Suizid beging, wurden am Freitag vom Justizministerium veröffentlicht. Diese Veröffentlichung stieß auf Kritik wegen Unvollständigkeit und starker Schwärzungen vieler Dokumente, was Kongressmitglieder zu Forderungen nach einer vollständigen Offenlegung veranlasste.

Warum wurde das Foto von Donald Trump ursprünglich aus den Epstein-Akten gelöscht?
Das Foto wurde gelöscht, um es auf mögliche Darstellungen von bisher unbekannten mutmaßlichen Opfern Jeffrey Epsteins zu überprüfen.
Was zeigt das Foto, das in den Epstein-Akten wieder veröffentlicht wurde?
Das Foto zeigt einen Schreibtisch mit einer offenen Schublade, in der ein Bild von Donald Trump mit mehreren Frauen liegt.
Welche Kritik gab es an der Veröffentlichung der Epstein-Dokumente?
Es gab scharfe Kritik für die unvollständige Veröffentlichung des Materials und die Schwärzung vieler Dokumente, was Kongressmitglieder zu Forderungen nach einer vollständigen Offenlegung veranlasste.