Ein 47-jähriger Mann wurde wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt, nachdem er in einer Auseinandersetzung vor einer Bar drei Schüsse auf einen 33-Jährigen abgegeben hatte. Das Gericht befand, dass der Mann in einem Streit, der sich um Schulden drehte und zu Schlägen eskalierte, einen Revolver zog und auf das Opfer schoss.
Dem 47-Jährigen wurde vom Gericht kein Notwehrrecht zugestanden. Der 33-jährige Geschädigte erlitt schwere Verletzungen im Unterleib und in den Beinen und musste notoperiert werden.
Ein mitangeklagter Sohn des 47-Jährigen, der sich an der Gewalt kurz vor den Schüssen beteiligt hatte, erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Er wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Totschlag freigesprochen.
Der Streit, der zu den Schüssen führte, fand in einem Hinterraum einer Bar statt, nachdem sich die beiden Gruppen zu einem Treffen verabredet hatten, mutmaßlich zur Begleichung von Schulden. Beteiligte der Gruppe des 33-Jährigen sollen die Kontrahenten teilweise unter Vorhalt von Messern ... zum Weiterlesen App herunterladen
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