Um Ihr Haus an die nächste Generation weiterzugeben, gibt es zwei gängige rechtliche Gestaltungsmodelle: die Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt und die Schenkung gegen Leibrente. Beide Modelle ermöglichen es den Schenkenden, im Haus wohnen zu bleiben oder eine finanzielle Absicherung zu erhalten, während das Eigentum bereits auf die Kinder übergeht.
Beim Nießbrauchsvorbehalt behalten die Schenkenden das Recht, die Immobilie weiterhin zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen, beispielsweise durch Vermietung. Das bedeutet, die Kinder werden zwar Eigentümer, können die Immobilie aber nicht selbst nutzen oder vermieten, solange der Nießbrauch besteht.
Dies ist eine gute Option, wenn den Schenkenden die Nutzung der Immobilie am wichtigsten ist und sie keine zusätzliche finanzielle Absicherung benötigen. Bei der Leibrente verpflichten sich die Beschenkten, den Schenkenden im Gegenzug für die Immobilie eine regelmäßige Rente zu zahlen, oft bis zu deren Tod.
Diese Rente dient als finanzielle Absicherung und kann bei Bedarf auch durch die Übernahme von Pflegeleistungen ergänzt werden. Das Modell der Leibrente ist sinnvoll, wenn die Schenkenden auf eine regelmäßige finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Beide Gestaltungsformen haben steuerliche und rechtliche Implikationen, die sorgfältig geprüft werden müssen. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer, die Schenkungssteuer und die steuerliche Behandlung der Leibrente.
Eine fachkundige Beratung durch einen Anwalt oder Notar ist unerlässlich, um die individuellen Bedürfnisse der Familie zu berücksichtigen und die bestmögliche Lösung zu finden, die sowohl den Schenkenden als auch den Beschenkten zugutekommt und gleichzeitig die Immobilie für die nächste Generation sichert.