Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Diakonie eine konfessionslose Bewerberin ablehnen durfte. Der Fall Vera Egenberger, die sich 2013 auf eine Stelle als Referentin für Menschenrechtsthemen bewarb, aber wegen ihrer Konfessionslosigkeit nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Diakonie zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt und damit das kirchliche Selbstbestimmungsrecht verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht gab nun der Diakonie recht und hob die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auf. Die Richter betonten, dass die Kirchen einen weiten Spielraum bei der Auswahl von Mitarbeitern haben, insbesondere wenn es um die authentische Vertretung des kirchlichen Ethos geht. Der EuGH hatte in einem früheren Urteil die staatliche Kontrolle gestärkt und gefordert, dass die Religionszugehörigkeit objektiv geboten, wesentlich, rechtmäßig, gerechtfertigt und verhältnismäßig sein muss.
Das Bundesverfassungsgericht bezog sich auf diese EuGH-Maßstäbe, legte jedoch Wert darauf, dass dem kirchlichen Selbstverständnis weiterhin besonderes Gewicht beigemessen werden darf. Die Arbeitsrichter hätten die Perspektive der Diakonie nicht ausreichend berücksichtigt und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht überspannt. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ... zum Weiterlesen App herunterladen
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