In Koblenz beginnt ein Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) gegen fünf Angeklagte, denen die Bundesanwaltschaft unter anderem Mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen durch Tötung vorwirft. Die Taten sollen sich im syrischen Stadtteil Yarmouk bei Damaskus ereignet haben.
Yarmouk war während des syrischen Bürgerkriegs ein Flüchtlingslager, das 2012 brutal gegen Demonstranten vorging und 2013 komplett abgeriegelt wurde, was zu einer Hungersnot führte. Den Angeklagten, vier staatenlose syrische Palästinenser und ein syrischer Staatsbürger, wird vorgeworfen, an verschiedenen Gräueltaten beteiligt gewesen zu sein, darunter das gezielte Beschießen von friedlichen Demonstranten im Jahr 2012, die Misshandlung von Zivilisten und die Übergabe von Personen an den syrischen Geheimdienst zur Hinrichtung.
Die Angeklagten kamen zwischen 2013 und 2018 nach Deutschland, viele als Flüchtlinge. Einer der Angeklagten lebte zuletzt in Frankenthal und wurde dort im Juli 2024 festgenommen.
Alle fünf befinden sich in Untersuchungshaft. Das OLG Koblenz hat über 40 Verhandlungstage angesetzt und wird nach dem Weltrechtsprinzip verhandeln.
Erstmals befasst sich das OLG Koblenz bundesweit mit dem Tatvorwurf des Kriegsverbrechens durch Aushungern, insbesondere im Hinblick auf die systematische Belagerung von Yarmouk. Die Organisation ECCHR hofft auf eine ausführliche Untersuchung dieser Vorwürfe.
Bereits zuvor hatte das OLG Koblenz im Jahr 2021 und 2022 syrische Staatsfolterer verurteilt, was weltweit Beachtung fand und den Weg für weitere Verfahren ebnete.